Teilungsamt

Das Teilungsamt ist zuständig für:
  • Sicherung des Erbganges (Sicherungsinventar etc.)
  • Erbenabklärung / Erbgangseröffnung
  • Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
  • Erbenbescheinigung
  • Steuerinventar / Öffentliches Inventar
  • Mitwirkung bei der Teilung
  • Aufbewahrungsstelle für letztwillige Verfügungen, Ehe- und/oder Erbverträge
  • Veranlagung Erbschaftssteuern

Bei allfälligen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Tel.        041 449 61 00
E-Mail    info@inwil.ch



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Kontakt

Gemeindeverwaltung Inwil
Hauptstrasse 38
6034 Inwil
Tel. 041 449 61 00
info@inwil.ch

 

Öffnungszeiten

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08:00 - 12:00
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14:00 - 18:00
14:00 - 17:00
geschlossen
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geschlossen

  
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