Teilzonenplanrevision Gewässerraumfestlegung
Seit der Revision des Gewässerschutzgesetzes von 2011 stehen die Kantone in der Pflicht, entlang von Fliessgewässern Gewässerräume auszuscheiden. Dazu hat der Kanton eine Arbeitshilfe veröffentlicht, welche das Vorgehen vorgibt. Die Ausscheidung der Gewässerräume ausserhalb der Bauzone und die Ausscheidung des Wildtierkorridors im Gebiet Pfaffwil wurden erarbeitet. Am 2. November 2020, fand im Gemeinde- und Pfarreizentrum Möösli zum Start des Mitwirkungsverfahrens eine Informationsveran-staltung statt.Die Grundlagen zur Teilzonenplanrevision Ausscheidung Gewässerräume ausserhalb Bauzone und Freihaltezone Wildtierkorridor sind unter dem folgenden Link ersichtlich:
https://owncloud.gict.ch/index.php/s/Ivkz4XYUJ2CIGXQ
Gerne nimmt die Gemeinde Ihre Stellungnahme innerhalb der Mitwirkungsfrist vom 2. November 2020 bis am 14. Dezember 2020 schriftlich unter info@inwil.ch oder Gemeindeverwaltung Inwil, Hauptstrasse 38, 6034 Inwil, entgegen.