Teilungsamt
Das Teilungsamt ist zuständig für:- Sicherung des Erbganges (Sicherungsinventar etc.)
- Erbenabklärung / Erbgangseröffnung
- Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
- Erbenbescheinigung
- Steuerinventar / Öffentliches Inventar
- Mitwirkung bei der Teilung
- Aufbewahrungsstelle für letztwillige Verfügungen, Ehe- und/oder Erbverträge
- Veranlagung Erbschaftssteuern
Bei allfälligen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Tel. 041 449 61 00
E-Mail info@inwil.ch
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