Alimentenhilfe ab 01.09.2024

Kommen alimentenschuldende Personen ihrer Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nach, kann sich die unterhaltsberechtigte Person oder deren gesetzliche Vertretung an die Regionale Alimentenfachstelle Hochdorf wenden.

Für die Inkassohilfe und die Alimentenbevorschussung ist unter anderem ein rechtsgültiger und vollstreckbarer Rechtstitel für Unterhaltsbeiträge (Gerichtsurteil, Gerichtsentscheid, Unterhaltsvertrag) vorausgesetzt.

Grundsätzlich gilt zu unterscheiden:
 

Inkassohilfe

Die Inkassohilfe beinhaltet die behördliche Unterstützung von Unterhaltsberechtigten bei der Durchsetzung ihrer Unterhaltsbeiträge. Der Anspruch auf Inkassohilfe besteht nicht nur für Kinderunterhaltsbeiträge, sondern auch für Kinder- und Ausbildungszulagen sowie Unterhaltsbeiträge für Ehegatten und eingetragene Partner.
 

Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder

Das unterhaltsberechtigte Kind hat gegenüber der Einwohnergemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Bevorschussung, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nachkommen.

Die unterhaltsberechtigte Person oder die gesetzliche Vertretung kann sich an die Regionale Alimentenfachstelle Hochdorf melden. Die Beratung ist für Unterhaltsberechtigte unentgeltlich.

Kontakt
Regionale Alimentenfachstelle Hochdorf
Hauptstrasse 3
6280 Hochdorf
Tel. 041 914 17 45
alimente@hochdorf.ch
 







 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Inwil
Hauptstrasse 38
6034 Inwil
Tel. 041 449 61 00
info@inwil.ch

 

Öffnungszeiten

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08:00 - 12:00
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14:00 - 18:00
14:00 - 17:00
geschlossen
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