Einbürgerung

Als Schweizer Bürger das Bürgerrecht von Inwil erwerben

Schweizer und Schweizerinnen erhalten das Gemeinde- und das Kantonsbürgerrecht auf Gesuch hin, wenn sie
  1. sich in den letzten fünf Jahren vor der Gesuchseinreichung während insgesamt dreier Jahre in der Einbürgerungsgemeinde aufgehalten haben,
  2. unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens eines Jahres ununterbrochen in der Einbürgerungsgemeinde gewohnt haben.

Für die Einbürgerung brauchen Sie folgende Unterlagen:
  • Gesuchsformular, vollständig ausgefüllt
  • Auszug aus dem Schweizerischen Personenstandsregister vom Zivilstandsamt
  • Strafregisterauszug
  • Betreibungsregisterauszug
  • Wohnsitzbestätigung (nur, wenn in den letzten 5 Jahren in einer anderen Gemeinde wohnhaft)
Das Gesuchsformular erhalten Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung. Das Gesuch wird geprüft und der Gemeinderat Inwil fällt den Entscheid.

 

Als Ausländer das Schweizer Bürgerrecht erwerben

Wer eine Niederlassungsbewilligung besitzt und seit 10 Jahren in der Schweiz wohnhaft ist - die zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz verbrachten Jahre zählen doppelt - kann ein Gesuch um Erteilung des Schweizer Bürgerrechts stellen. Sie erhalten an unserem Schalter das entsprechende Formular, welches Sie ausgefüllt und zusammen mit den entsprechenden Beilagen bei uns einreichen können.

Das Gesuch wird geprüft und Sie werden zu einem Gespräch mit unserer Bürgerrechtskommission eingeladen. Je nach Entscheid werden Sie an der Gemeindeversammlung zur Einbürgerung empfohlen oder nicht. Die Gemeindeversammlung entscheidet über die Zuteilung des Gemeindebürgerrechtes. Anschliessend werden die Akten dem Kanton weitergeleitet. Erst wenn nebst dem Inwiler Bürgerrecht auch das Kantons- und Bundesbürgerrecht erteilt ist, ist der Gesuchsteller offiziell Schweizer Bürger.

Sie können bei uns die Broschüre für Einbürgerungswillige anfordern. Für die Einbürgerung brauchen Sie folgende Unterlagen:
  • Gesuchsformular, vollständig ausgefüllt
  • Auszug aus dem Schweizerischen Personenstandsregister
  • Strafregisterauszug für jede gesuchstellende Person über 16 Jahre
  • Betreibungsregisterauszug für jede gesuchstellende Person über 18 Jahre
  • Wohnsitzbestätigungen über die gesamte Wohnsitzdauer in der Schweiz
  • Kopie Pass und Niederlassungsbewilligung für jede gesuchstellende Person
  • Bestätigung Beachten Rechtsordnung
  • Lebenslauf mit Foto
  • Allenfalls Sprachnachweis (mündlich B1 und schriftlich A2)

Kontakt
Tel.:         041 449 61 00
E-Mail:    info@inwil.ch



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Kontakt

Gemeindeverwaltung Inwil
Hauptstrasse 38
6034 Inwil
Tel. 041 449 61 00
info@inwil.ch

 

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