Zuzug – Wegzug – Umzug
Die Einwohnerkontrolle ist in jedem Fall zu informieren!
Ihre Adressänderung müssen Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle melden.
Sie können die Adressänderung online via eUmzug vornehmen oder persönlich bei uns am Schalter vorbeikommen.
Zuzug
Sind Sie neu nach Inwil gezogen? Herzlich willkommen! Der Zuzug nach Inwil kann via eUmzug oder persönlich bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
Schweizer Bürger
- Heimatschein
- Interimsausweis | Heimatausweis (nur bei Wochenaufenthalter)
- Familienbüchlein | Familienausweis | Scheidungsurteil (falls nicht ledig)
- für Kinder unter 18-jährig Familienbüchlein oder Geburtsschein
- aktueller Nachweis der Krankenkassen-Grundversicherung
Ausländische Staatsangehörige
- Gültiger Reisepass
- Ausländerausweis
- Passfoto (nur falls kein Ausländerausweis vorhanden)
- Familienbüchlein | Familienausweis | Scheidungsurteil (falls nicht ledig)
- für Kinder unter 18-jährig Familienbüchlein oder Geburtsschein
- aktueller Nachweis der Krankenkassen-Grundversicherung
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
Es ist eine Anmeldegebühr von Fr. 35.00 zu entrichten.
Wegzug
Beim Wegzug von Inwil bitten wir Sie, sich via eUmzug oder persönlich bei der Einwohnerkontrolle abzumelden. Dazu ist der Schriftempfangsschein/Niederlassungsausweis bzw. der Ausländerausweis mitzubringen.Umzug
Die Adressänderung innerhalb der Gemeinde ist ebenfalls zu melden und kann via eUmzug, persönlich am Schalter oder telefonisch erfolgen. Wir bitten Sie, auch wenn sie lediglich im gleichen Gebäude umziehen, die Einwohnerkontrolle zu informieren. Ausländische Staatsangehörige müssen für die Adressänderung den Ausländerausweis mitbringen.Kontakt
Tel.: 041 449 61 00
E-Mail: info@inwil.ch
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